Gebäudetyp E: Einfacher, schneller und günstiger bauen per Gesetz

Bauen ohne Schnickschnack – per Vertrag, freiwillig und rechtssicher
Der Entwurf macht den Gebäudetyp E zur freiwilligen Vertragskategorie; Länder und Verbände prüfen ihn nun.
Mark

Worum geht es beim Gebäudetyp E im Kern?

Mimi

Um Rechtssicherheit. Bauherren und Planer sollen vertraglich vereinbaren dürfen, auf nicht zwingende Komfortstandards zu verzichten, ohne dass der Käufer später klagen kann.

Mark

Welche Standards sind gemeint?

Mimi

Genannt werden etwa eine bestimmte Zahl von Steckdosen, extra hohe Decken oder besonders dicker Schallschutz. Sie gelten oft als anerkannte Regeln der Technik.

Luke

Und die zehn Prozent Kostenersparnis? Wie belastbar ist die Zahl?

Mimi

Es ist eine Schätzung von Fachleuten. Wer genau sie gemacht hat und auf welcher Grundlage, nennt der Bericht nicht.

Mark

Warum hat sich der Entwurf verzögert?

Mimi

Die Koalition stritt über Details. Die Union wollte einfaches Bauen zum neuen Normal machen, ohne neuen Vertragstyp, und fürchtete Zwei-Klassen-Bauen.

Luke

Ist der Streit damit beigelegt?

Mimi

Das ist offen. Der Entwurf folgt der Linie von Justizministerin Hubig, mit einer eigenen, freiwilligen Vertragskategorie. Ob die Union das mitträgt, steht im Bericht nicht.

Mark

Und die Sicherheit?

Mimi

Hubig sagt, sie bleibe an oberster Stelle. Wie das im Gesetz genau abgesichert wird, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Luke

Dann sollte man das Richtfest in zwei Jahren eher als Planungswert lesen, nicht als Zusage.

  • Die Baukosten drücken, und jeder verzichtbare Standard steht nun auf dem Prüfstand.
  • Bisher droht Architekten und Baufirmen eine Klage, wenn sie von anerkannten Regeln abweichen, was viele Projekte bremst.
  • Die Koalition streitet, ob der Gebäudetyp E zum neuen Normal wird oder eine Nische im Vertragsrecht bleibt.
  • Der Entwurf geht jetzt an Länder und Verbände, die noch Änderungen fordern können.
  • Ein fertiges Gebäude nach dem neuen Gesetz ist frühestens in zwei Jahren zu erwarten.

Am Bau wird seit Jahren über den Preis des Wohnens gestritten, und nun versucht der Staat, den Gedanken des Einfachen wieder in die Vertragswelt zu holen. Der Entwurf zum Gebäudetyp E erlaubt Bauherren und Planern, bewusst auf Komfortstandards zu verzichten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, während die Sicherheit unangetastet bleiben soll. Er entsteht aus dem Wunsch, bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, und er spiegelt zugleich die Frage, wie viel Luxus eine Gesellschaft sich beim Bauen leisten will. Ob er trägt, entscheidet sich nun in der Abstimmung mit Ländern, Verbänden und dem eigenen Koalitionspartner.

Wer Bundesbauministerin Verena Hubertz nach dem Gebäudetyp E fragt, hört meist eine knappe Formel: Bauen ohne Schnickschnack. Das E steht für einfach. Ein Gesetzentwurf dazu liegt nun vor, und er soll helfen, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

Die Idee ist simpel. Bauherren und Planer sollen bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern auf Standards verzichten dürfen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. Viele Komfortanforderungen haben sich in den Jahren niedriger Zinsen eingeschlichen, etwa zusätzliche Steckdosen, besonders hohe Decken oder sehr dicke Wände für den Schallschutz. Sie machen das Bauen teurer. Bisher drohte jedem, der davon abweicht, eine Klage des Käufers. Künftig sollen die Beteiligten dies vorab rechtssicher vereinbaren können. Fachleute rechnen mit rund zehn Prozent geringeren Baukosten.

Justizministerin Stefanie Hubig betont, bei der Sicherheit werde nichts abgestrichen. Hubertz sieht in jedem nicht ausgegebenen Euro einen Euro für mehr Wohnraum.

Eigentlich sollte der Entwurf schon im Sommer kommen. Innerhalb der Koalition gab es jedoch Streit: Wird der Gebäudetyp E das neue Normal oder bleibt er eine Spezialkategorie? Unionspolitiker Jan-Marco Luczak befürchtet ein Zwei-Klassen-Bauen mit einem Image-Gefälle. Hubig sieht das anders. Der Gebäudetyp E bleibt eine freiwillige Vertragsoption, und wer sich nicht dafür entscheidet, bleibt bei den bisherigen Regeln.

Jetzt beginnt die Prüfung durch Länder und Verbände, Änderungen sind noch möglich. Bis das erste Gebäude nach dem neuen Gesetz steht, dürften mindestens zwei Jahre vergehen.

Wer Bundesbauministerin Verena Hubertz von der SPD auf den Gebäudetyp E anspricht, bekommt meist dieselbe Formel zu hören: "Bauen ohne Schnickschnack". Das E steht für "einfach". Ein Gesetzentwurf dazu liegt dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vor, und er soll einen Beitrag dazu leisten, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

Die Grundidee: Bauherren und Planer sollen bei Einfamilien- wie bei Mehrfamilienhäusern auf Standards verzichten können, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. Es geht darum, zwischen wirklich notwendigen Anforderungen und Ausstattungen zu unterscheiden, die zwar Komfort bringen, das Bauen aber verteuern. Solche Komfortstandards haben sich in den vergangenen Jahren etabliert, als niedrige Kreditzinsen das Bauen vergleichsweise günstig machten. Als Beispiele nennt der Bericht eine bestimmte Zahl an Steckdosen im Wohnzimmer, besonders hohe Decken oder besonders dicke Fenster und Wände für den Schallschutz.

Das Problem liegt im Vertragsrecht. Vieles davon zählt heute zu den "Anerkannten Regeln der Technik". Weicht ein Architekt oder Bauunternehmer davon ab, kann ihm nach aktuellem Recht eine Klage des Käufers drohen. Künftig sollen die Beteiligten eines Bauprojekts vorab rechtssicher vereinbaren können, auf bestimmte Standards zu verzichten. Fachleute schätzen, dass die Baukosten mit diesem Konzept um etwa zehn Prozent sinken.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, bei der Sicherheit werde es keine Abstriche geben, sie stehe weiter an oberster Stelle. Der Gebäudetyp E biete die Chance für einen "echten Befreiungsschlag: Bauen ohne teure Extras", und das Gesetz ebne den Weg dafür. Hubertz sagt, jeder Euro, der nicht in überflüssige Standards fließe, sei ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum. Sie sei froh, dass es nun einen Entwurf gebe.

Dabei war der Entwurf eigentlich schon für den Sommer erwartet worden. Beide Ministerinnen hatten das im Juli so angekündigt. Innerhalb der schwarz-roten Koalition gab es jedoch Unstimmigkeiten in Detailfragen. Strittig war unter anderem, ob der Gebäudetyp E das "neue Normal" beim Bauen werden oder eine Spezialkategorie im Vertragsrecht bleiben soll.

Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, hatte vor wenigen Tagen noch gefordert, einfaches und kostengünstiges Bauen statt des teuren Goldstandards zum "neuen Normal" zu machen, und zwar ohne neuen Vertragstyp. Seine Sorge: Es könnte eine Art Zwei-Klassen-Bauen entstehen, mit einem hohen Baustandard auf der einen Seite und dem Gebäudetyp E mit möglicherweise schlechterem Image auf der anderen.

Hubig teilt diese Bedenken nicht. Im vorliegenden Entwurf wird der Gebäudetyp E als eigene Vertragskategorie angelegt, als freiwillige Option für die Parteien eines Bauprojekts. Entscheiden sie sich nicht dafür, bleibt es bei den bisherigen Regeln. So sei sichergestellt, dass die einfachere Bauausführung dem Willen beider Seiten entspreche. Klagen von Käufern hätten danach keine Chance, Planer und Baufirmen gingen kein Risiko ein.

Der Entwurf geht nun an die Bundesländer und die Verbände, die Kritik äußern können. Änderungen im Detail sind also möglich, bevor die Regierung ihn offiziell auf den Weg bringt. Bis ein erstes Gebäude nach dem neuen Gesetz steht, dürfte es dauern: Ein Richtfest wäre realistischerweise frühestens in zwei Jahren denkbar.

Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.
— Verena Hubertz, Bundesbauministerin (SPD)
Der Gebäudetyp E bietet die Chance für einen echten Befreiungsschlag: Bauen ohne teure Extras.
— Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)
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