Ministerin Reiche nutzte das offizielle Instagram-Konto des Bundeswirtschaftsministeriums, um die Linke vor der Berliner Wahl scharf zu kritisieren. Das Gericht argumentierte, dass die Veröffentlichung unter Inanspruchnahme von Amtsautorität und staatlichen Ressourcen erfolgte und damit verfassungsrechtlich problematisch sein könnte.
Bundesverfassungsgericht: Reiche muss Instagram-Video mit Antisemitismusvorwurf löschen
Ein Bundesministerium ist kein Wahlkampfbüro
Warum ist das Gericht hier eingegriffen? Die Ministerin hat doch nur ihre Meinung gesagt.
Weil sie das nicht als Privatperson getan hat. Sie hat das offizielle Instagram-Konto des Ministeriums genutzt – also Amtsautorität und staatliche Ressourcen. Das ist der entscheidende Punkt.
Aber das Gericht hat ja nicht entschieden, dass das, was sie sagte, falsch ist. Es hat nur gesagt, dass es vorläufig weg muss. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Was bedeutet "vorläufig"?
Das heißt, es ist eine einstweilige Anordnung. Das Gericht hat noch nicht in der Hauptsache entschieden, ob die Aussage verfassungswidrig ist oder nicht.
Genau. Das Gericht hat nur abgewogen: Was ist schlimmer – dass der Post online bleibt und sich später als verfassungswidrig herausstellt, oder dass er gelöscht wird und sich später als zulässig herausstellt? Es sah den größeren Schaden darin, dass er online bleibt.
Darf die Ministerin denn gar nicht kritisieren?
Doch, aber als Privatperson oder Parteipolitikerin. Nicht über das offizielle Ministeriumskonto.
Das Gericht hat das auch explizit gesagt – dass sie sich im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern kann, nur eben nicht so.
Und was passiert jetzt?
Das Video soll gelöscht werden. Aber eine Stunde nach dem Beschluss war es noch online.
Das ist auch noch offen. Die Hauptfrage – ob die Aussage inhaltlich berechtigt ist – wird erst später geklärt.
Le Pouls
- Video gepostet am 24. September auf dem offiziellen Instagram-Kanal des Bundeswirtschaftsministeriums
- Ministerin Reiche wirft der Linken Antisemitismus vor, drei Tage nach der Berliner Wahl
- Bundesverfassungsgericht ordnete vorläufige Löschung in Eilverfahren an
- Endgültige Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit steht noch aus
Ministerin Reiche nutzte das offizielle Instagram-Konto des Bundeswirtschaftsministeriums, um die Linke vor der Berliner Wahl scharf zu kritisieren. Das Gericht argumentierte, dass die Veröffentlichung unter Inanspruchnahme von Amtsautorität und staatlichen Ressourcen erfolgte und damit verfassungsrechtlich problematisch sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete in einem Eilverfahren die vorläufige Löschung eines Instagram-Videos von Bundeswirtschaftsministerin Reiche an, in dem sie der Linken Antisemitismus vorwirft. Das Gericht sah einen möglichen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht bei Nutzung von Amtsautorität.
Am 24. September postete das Bundeswirtschaftsministerium ein Video auf seinem offiziellen Instagram-Kanal. Darin warnt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor einer möglichen Berliner Landesregierung aus Linken, Grünen und SPD. Sie spricht von einer Partei, die "Antisemitismus offen lebt" und "den Juden in dieser Stadt Angst macht". Der Vorschautext des Videos verknüpft die Linke mit Antisemitismus und Enteignungsplänen. Drei Tage zuvor war die Linke aus der Berliner Wahl als stärkste Kraft hervorgegangen, und es wurde diskutiert, ob SPD und Grüne mit ihr in Koalitionsgespräche eintreten würden.
Die Linke forderte zwei Tage nach dem Post dessen Löschung und verlangte eine Unterlassungserklärung bis zum 29. September. Das Ministerium lehnte ab. Reiche ließ durch ihren Anwalt mitteilen, dass ihre Äußerungen verfassungsrechtlich unbedenklich seien und auch das Neutralitätsgebot solche Statements nicht verbiete. Die Partei hingegen argumentierte, dass ein Bundesministerium kein Wahlkampfbüro sein dürfe und dass die Nutzung von Amtsautorität an Neutralität und Sachlichkeit gebunden sei.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete in einem Eilverfahren an, dass das Video vorläufig gelöscht werden muss. Das Gericht begründete dies damit, dass die Veröffentlichung unter "spezifischer Inanspruchnahme der Amtsautorität und staatlicher Ressourcen" erfolgt war und damit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung besteht. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Aussage selbst traf das Gericht nicht. Im Eilverfahren genügt eine Folgenabwägung: Das Gericht wog ab, was schwerer wiegt – dass der Post online bleibt und sich später als verfassungswidrig erweist, oder dass er gelöscht wird und sich später als zulässig erweist. Es sah den größeren Nachteil darin, dass der Post bis zu einer endgültigen Klärung online bliebe.
Das Gericht ließ offen, ob Reiche die Grenzen der Sachlichkeit überschritten hat. Es betonte aber, dass die Ministerin sich als Privatperson oder Parteipolitikerin im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern könne – nur eben nicht unter Nutzung ihrer Amtsautorität und der Ressourcen des Ministeriums.
Auf Anfrage teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, es werde die Entscheidung prüfen und "die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen". Eine Stunde nach Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses war das Video jedoch weiterhin abrufbar. Die Frage, ob die Aussage der Ministerin inhaltlich berechtigt ist oder nicht, wird erst in einem Hauptverfahren geklärt. Vorerst geht es nur darum, ob ein Ministerium solche Kritik über seinen offiziellen Kanal verbreiten darf.
Citations marquantes
Eine Partei, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht— Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Video
Ein Bundesministerium ist kein Wahlkampfbüro— Die Linke in ihrer Stellungnahme