In Hamburg hat ein Landgericht die Redaktion der Wochenzeitung »Die Zeit« zur Herausgabe von Interview-Aufnahmen verpflichtet – ein Vorgang, der Staatsminister Wolfram Weimer an eine eigene, vom Bundesverfassungsgericht später als rechtswidrig bewertete Polizeiaktion gegen sein Magazin »Cicero« im Jahr 2005 erinnert. Der Fall berührt eine der empfindlichsten Spannungslinien des Rechtsstaats: jene zwischen dem Anspruch der Justiz auf Beweismaterial und dem verfassungsrechtlich verbürgten Schutz journalistischer Quellen. Weimer mahnt, dass Pressefreiheit kein Privileg der Presse, sondern ein Fun
Weimer warnt vor Gefährdung der Pressefreiheit bei Durchsuchung der »Zeit«
Pressefreiheit ist ein hohes verfassungsrechtlich gesichertes Gut
Warum ist Weimer so besorgt über diese eine Durchsuchung? Das Gericht hat doch nur Tonaufnahmen angefordert, nicht die Redaktion zerstört.
Weil es um das Prinzip geht. Wenn Gerichte Journalisten zwingen können, ihre Aufnahmen herauszugeben, verlieren Quellen das Vertrauen, mit Reportern zu sprechen. Das ist das Gift, das langsam wirkt.
Aber die Frage ist: Sind die Aufnahmen wirklich geschützt? Das Kind hat sie freiwillig gegeben, nicht die Journalistin. Das ist ein echtes rechtliches Problem, das hier nicht geklärt wird.
Weimer vergleicht das mit seinem Fall von 2005. Ist das wirklich vergleichbar?
Der Vergleich zeigt ein Muster. Damals wie heute: Justiz gegen Presse. Damals hat das Bundesverfassungsgericht der Presse recht gegeben. Das ist der Punkt.
Aber die Fälle sind unterschiedlich. 2005 ging es um Geheimnisverrat, um nationale Sicherheit. Hier geht es um Beweise in einem Entführungsfall. Das sind andere Gewichte.
Was passiert jetzt?
Die »Zeit« hat Beschwerde eingereicht. Das wird wahrscheinlich wieder vor einem höheren Gericht landen. Es könnte Jahre dauern.
Und bis dahin haben die Ermittler die Aufnahmen. Das ist der praktische Punkt, den man nicht vergessen sollte.
Le Pouls
- Das Hamburger Landgericht forderte Tonaufnahmen der Journalistin Anne Kunze an, die im Rahmen ihrer Recherchen zum Entführungsfall der Block-Kinder entstanden waren – und drohte bei Verweigerung mit einer Durchsuchung.
- Die Redaktion gab die Aufnahmen unter dem Druck der gerichtlichen Anordnung heraus, obwohl diese Gespräche mit Angehörigen eines Verfahrensbeteiligten enthielten und damit den Quellenschutz berühren.
- Staatsminister Weimer warnt öffentlich vor einem gefährlichen Präzedenzfall und beruft sich auf das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das staatliche Eingriffe in Redaktionen enge Grenzen setzt.
- Die Anwälte der »Zeit« und der Journalistin Kunze haben Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt – der Ausgang könnte neue Maßstäbe für den Schutz journalistischer Arbeit in Deutschland setzen.
In Hamburg hat ein Landgericht die Redaktion der Wochenzeitung »Die Zeit« zur Herausgabe von Interview-Aufnahmen verpflichtet – ein Vorgang, der Staatsminister Wolfram Weimer an eine eigene, vom Bundesverfassungsgericht später als rechtswidrig bewertete Polizeiaktion gegen sein Magazin »Cicero« im Jahr 2005 erinnert. Der Fall berührt eine der empfindlichsten Spannungslinien des Rechtsstaats: jene zwischen dem Anspruch der Justiz auf Beweismaterial und dem verfassungsrechtlich verbürgten Schutz journalistischer Quellen. Weimer mahnt, dass Pressefreiheit kein Privileg der Presse, sondern ein Fundament der Demokratie selbst sei.
Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien, hat sich besorgt über eine gerichtliche Anordnung geäußert, die die Wochenzeitung »Die Zeit« zur Herausgabe von Tonaufnahmen verpflichtete. Das Hamburger Landgericht hatte die Redaktion aufgefordert, Interview-Mitschnitte der Journalistin Anne Kunze herauszugeben – Gespräche mit Angehörigen von Stephan Hensel, dem Ex-Mann von Christina Block, die im Zusammenhang mit dem Entführungsfall der Block-Kinder entstanden waren. Die Redaktion kam der Anordnung nach, legte jedoch gleichzeitig Beschwerde ein.
Im Hintergrund steht ein laufendes Strafverfahren: Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die damals 13-jährige Tochter hatte im Podcast »Zeit Verbrechen: House of Block« ihre Erlebnisse geschildert, vor Gericht jedoch nicht als Zeugin aussagen wollen. Das Landgericht sah in den Aufnahmen potenzielle Beweisbedeutung.
Weimers Unbehagen speist sich aus eigener Erfahrung: 2005 durchsuchten Beamte die Redaktionsräume seines Magazins »Cicero« in Potsdam, weil ein Artikel aus geheimen BKA-Unterlagen zitiert hatte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Aktion später für rechtswidrig – ein Urteil, das bis heute als richtungsweisend gilt. Weimer betont, dass Pressefreiheit, Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis verfassungsrechtlich gesicherte Fundamente des unabhängigen Journalismus seien.
Der Fall illustriert einen klassischen Konflikt zwischen dem Beweisinteresse der Justiz und dem Schutz journalistischer Arbeitsmethoden. Wie die eingelegte Beschwerde entschieden wird, könnte erneut Maßstäbe für das Verhältnis von Staat und Presse in Deutschland setzen.
Wolfram Weimer, der Staatsminister für Kultur und Medien, hat sich besorgt über die Beschlagnahmung von Tonaufzeichnungen bei der Wochenzeitung »Die Zeit« geäußert. Das Hamburger Landgericht hatte die Redaktion unter Androhung einer Durchsuchung zur Herausgabe von Interview-Mitschnitten aufgefordert, die die Journalistin Anne Kunze im Zusammenhang mit dem Fall der entführten Block-Kinder angefertigt hatte. Kunze hatte Gespräche mit Angehörigen von Stephan Hensel, dem Ex-Mann von Christina Block, geführt und diese aufgezeichnet. Unter dem Druck der gerichtlichen Anordnung gab die Redaktion die Aufnahmen heraus, reichte aber gleichzeitig Beschwerde gegen die Verfügung ein.
Der Hintergrund der gerichtlichen Maßnahme liegt in einem laufenden Strafverfahren. Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder nach einem Sorgerechtsstreit von ihrem Wohnort in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Block bestreitet die Vorwürfe. Im September hatte die »Zeit« Auszüge aus Kunzes Interviews in ihrem Podcast »Zeit Verbrechen: House of Block« veröffentlicht. Darin schildert die damals 13-jährige Tochter von Christina Block ihre Entführung. Vor Gericht hatte das Mädchen nicht als Zeugin aussagen wollen. Das Landgericht sah in den Tonaufnahmen eine potenzielle Beweisbedeutung für das Verfahren.
Weimer nutzte die Gelegenheit, um grundsätzlich vor den Gefahren für die Pressefreiheit zu warnen. »Die aktuelle Debatte zur vom Landgericht Hamburg angeordneten Durchsuchung bei der ›Zeit‹ verfolge ich mit Unbehagen«, erklärte er in einer Pressemitteilung. Er betonte, dass Pressefreiheit, Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis »Fundamente des unabhängigen Journalismus« seien und »ein hohes verfassungsrechtlich gesichertes Gut«. Die Debatte selbst, so Weimer, zeige die Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse für die Demokratie.
Weimers Warnung speist sich aus eigener Erfahrung. Als Gründer und Chefredakteur des Magazins »Cicero« erlebte er 2005 eine ähnliche Polizeiaktion. Am 12. September jenes Jahres durchsuchten Beamte die Redaktionsräume in Potsdam und die Wohnung eines »Cicero«-Redakteurs. Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Ein »Cicero«-Artikel über den jordanischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi hatte aus geheimen Unterlagen des Bundeskriminalamts zitiert. Das Bundesverfassungsgericht entschied später, dass die Durchsuchung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit dargestellt hatte. Dieses Urteil gilt bis heute als richtungsweisend für den Schutz journalistischer Arbeit vor staatlichen Zugriffen.
Die aktuelle Auseinandersetzung um die Block-Aufnahmen zeigt einen klassischen Konflikt: Auf der einen Seite das Interesse der Justiz an Beweismaterial für ein Strafverfahren, auf der anderen Seite der verfassungsrechtliche Schutz journalistischer Quellen und Arbeitsmethoden. Die Anwälte der »Zeit« und Kunzes haben bereits Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingereicht. Wie dieses Verfahren ausgeht, könnte erneut Maßstäbe für den Umgang mit Pressefreiheit in Deutschland setzen.
Citations marquantes
Die aktuelle Debatte zur vom Landgericht Hamburg angeordneten Durchsuchung bei der ›Zeit‹ verfolge ich mit Unbehagen— Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien
Pressefreiheit, Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis sind Fundamente des unabhängigen Journalismus und ein hohes verfassungsrechtlich gesichertes Gut— Wolfram Weimer