Es ist eine alte Frage des Bundesstaats, wer eigentlich für wen einsteht, und sie kehrt nun in neuer Form zurück. Nachdem Hessens Ministerpräsident Boris Rhein eine sogenannte Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich ins Spiel gebracht hat, schließt sich CSU-Chef Markus Söder an und bringt damit einen Gedanken auf die politische Bühne, der die Solidarität zwischen den Ländern berührt. Der Kommentar der Frankfurter Allgemeinen erinnert daran, dass ein Ausgleich, der Gegensätze überbrückt, nur so lange trägt, wie alle Beteiligten ihn als gemeinsam verstehen. Geber von heute können Nehmer von
Länderfinanzausgleich: Söder und Rhein wollen Extremismusklausel – ein Spiel mit dem inneren Frieden
Geber können auch zu Nehmern werden. Und umgekehrt.
Worum geht es in diesem Kommentar im Kern?
Um den Vorschlag, den Länderfinanzausgleich an eine „Extremismusklausel“ zu knüpfen. Boris Rhein hat ihn zuerst vertreten, jetzt unterstützt ihn auch Markus Söder.
Und warum hält der Autor das für gefährlich?
Weil der Ausgleich zwischen den Ländern nach seiner Lesart den inneren Frieden sichert. Wird er zum Druckmittel, steht mehr auf dem Spiel als Geld.
Wichtig ist: Das ist ein Kommentar, keine Nachricht. Wie die Klausel konkret aussehen soll, steht im Text nicht.
Stimmt. Es gibt keine Kriterien und keinen Gesetzentwurf. Der Autor argumentiert gegen eine Richtung, nicht gegen einen ausgearbeiteten Text.
Er erwähnt auch Berlin und Magdeburg.
Ja, als Beispiele für den Unmut der Geberländer, mit spöttischem Unterton. Was genau gemeint ist, führt er nicht aus.
Ähnlich bei den Plänen, östlichen Ländern Mittel zu streichen. Wer sie wann geäußert hat, bleibt offen. Das ist eine Behauptung des Autors ohne Beleg im Text.
Sein stärkstes Argument?
Dass Geber zu Nehmern werden können. Und dass Verfassungsverstöße ohnehin verfassungsgerichtlich geahndet werden können.
Il Polso
- Zwei Ministerpräsidenten aus Hessen und Bayern treiben eine Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich voran und erzeugen damit spürbare Unruhe zwischen Ost und West.
- Im Zentrum steht die Drohung, östlichen Ländern Mittel zu streichen, falls sie nicht wählen wie die westlichen, wobei Magdeburg namentlich als Beispiel fällt.
- Der Kommentar hält dagegen: Wer den Ausgleich zum Hebel politischer Gesinnung macht, stärkt womöglich genau jene Kräfte, die bekämpft werden sollen.
- Noch ist offen, ob aus den Forderungen ein konkreter Änderungsvorschlag wird, doch die Warnung vor einer Gefährdung des inneren Friedens steht bereits im Raum.
Es ist eine alte Frage des Bundesstaats, wer eigentlich für wen einsteht, und sie kehrt nun in neuer Form zurück. Nachdem Hessens Ministerpräsident Boris Rhein eine sogenannte Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich ins Spiel gebracht hat, schließt sich CSU-Chef Markus Söder an und bringt damit einen Gedanken auf die politische Bühne, der die Solidarität zwischen den Ländern berührt. Der Kommentar der Frankfurter Allgemeinen erinnert daran, dass ein Ausgleich, der Gegensätze überbrückt, nur so lange trägt, wie alle Beteiligten ihn als gemeinsam verstehen. Geber von heute können Nehmer von morgen sein, und genau darin liegt die Mahnung, die Spielregeln des Zusammenhalts nicht leichtfertig zu verändern.
Am Anfang steht eine einfache Frage: Welches Bundesland soll überhaupt noch Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhalten? Der Anlass ist ein Vorstoß, der sich Schritt für Schritt Unterstützer sucht. Zuerst warb Hessens Ministerpräsident Boris Rhein für eine „Extremismusklausel“ im Finanzausgleich, nun schließt sich CSU-Chef Markus Söder an.
Der Autor zeigt zunächst Verständnis für die Motive, denn niemand wolle gern für fragwürdige Politik anderswo zahlen. Zugleich erinnert er an ältere Pläne, östlichen Ländern das Geld zu streichen, sollten sie nicht wählen wie der Westen. Die neue Klausel reihe sich in diese Linie ein.
Der Kommentar denkt die Idee zu Ende. Geber würden dann nur noch für genehme Projekte zahlen und nur genehme Regierungen unterstützen. Dagegen steht der schlichte Hinweis, dass Geber zu Nehmern werden können und umgekehrt. Eine solche Änderung könne Extremisten eher stärken, und besser sei es, politische Gegner politisch zu bekämpfen. Wer gegen das Grundgesetz verstoße, könne ohnehin zur Rechenschaft gezogen werden, auch vor dem Verfassungsgericht.
Am Ende steht das Grundsätzliche: Die bundesstaatliche Ordnung und der Ausgleich zwischen den Ländern sichern den inneren Frieden. Wer daran rüttelt, spielt mit diesem Frieden. Offen bleibt, ob aus den Vorschlägen aus Hessen und Bayern ein konkreter Änderungsentwurf wird.
Die Frage, mit der der Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen beginnt, ist schlicht: Welches Bundesland soll überhaupt noch Geld aus dem Länderfinanzausgleich bekommen? Anlass ist ein Vorstoß, der Schritt für Schritt Unterstützer findet. Erst hatte sich Hessens Ministerpräsident Boris Rhein für eine „Extremismusklausel“ im Finanzausgleich starkgemacht, nun folgt ihm CSU-Chef Markus Söder.
Der Autor zeigt zunächst Verständnis für die Motive. Dass die CSU nicht für, wie er es nennt, krude Berliner Experimente zahlen wolle, sei nachvollziehbar. Ebenso wenig wolle sie wohl für Magdeburger Machtspiele aufkommen. Der Text nennt damit zwei Länder, die im Zentrum des Ärgers stehen, ohne die Vorwürfe im Einzelnen auszuführen.
Zugleich erinnert der Kommentar an Pläne, die schon früher geäußert wurden: Den östlichen Bundesländern solle das Geld gestrichen werden, wenn sie nicht endlich so wählten wie die westlichen. Die jetzige Klausel reiht sich für den Autor in diese Linie ein.
Er denkt die Idee weiter. Die Geberländer würden dann nur noch für ihnen genehme Projekte zahlen und nur noch an ihnen genehme Landesregierungen. Dagegen hält er einen schlichten Hinweis: Geber können zu Nehmern werden, und umgekehrt. Wer heute die Bedingungen diktiert, kann morgen selbst darunter stehen.
Dass die Länder den Finanzausgleich ändern können, bestreitet der Autor nicht. Er merkt an, der Ausgleich sei ohnehin kein direkter Ausgleich mehr. Eine solche Änderung könne aber den Extremismus ein weiteres Mal stärken. Besser sei es, sich auf die sonst gebetsmühlenhaft vorgetragene Forderung zu besinnen, der politische Gegner müsse politisch bekämpft werden.
Schweigen müsse dabei niemand. Verstoße eine Landesregierung gegen das Grundgesetz, könne das geahndet werden, auch verfassungsgerichtlich. Söder und Rhein entblößten und verzwergten sich, wenn sie andere und anders geführte Länder behandelten wie zweifelhafte Buchläden, denen ein Preis verweigert wird.
Der Schlusspunkt gilt dem Grundsätzlichen: Die bundesstaatliche Ordnung und der Ausgleich zwischen den Ländern sicherten den innerstaatlichen Frieden. Wer daran drehe, spiele mit diesem Frieden. Zu beobachten bleibt, ob aus den Forderungen aus Hessen und Bayern ein konkreter Änderungsvorschlag wird.
Citazioni salienti
Bundesstaatliche Ordnung und Ausgleich zwischen den Ländern sichern den innerstaatlichen Frieden.— Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung