E-Scooter-Vermieter haften künftig wie Autohersteller für Unfälle, auch ohne Fahler des Nutzers nachzuweisen. Bislang konnten Geschädigte von umgefallenen Rollern oder Gehwegstürzen ihre Ansprüche kaum durchsetzen.
Halterhaftung für E-Scooter: Ein richtiger Schritt gegen wachsende Gefahren
Der Halter haftet nun unabhängig vom Verschulden des Fahrers
Warum war die alte Regelung so problematisch? Es gab doch Versicherungen.
Die Versicherung zahlte nur, wenn der Fahrer nachweislich schuld war. Wer über einen liegengelassenen Roller fiel, musste beweisen, dass der Fahrer ihn falsch abgestellt hatte – fast unmöglich.
Aber wie wird das jetzt überprüft? Wer stellt fest, dass ein E-Scooter die Ursache war und nicht einfach Pech?
Das ist eine gute Frage. Die Haftung greift, wenn der E-Scooter nachweislich am Unfall beteiligt war. Bei einem Sturz über einen Roller ist das klar. Bei anderen Fällen wird es komplizierter.
Werden die Verleihfirmen jetzt weniger Geräte aufstellen?
Das ist möglich. Aber wahrscheinlicher ist, dass sie bessere Kontrollen einführen – wo Roller abgestellt werden, wie oft sie gewartet werden.
Die Artikel erwähnt "hohe Unfallzahlen", nennt aber keine Zahlen. Wie schlimm ist das Problem wirklich?
Das ist ein blinder Fleck. Wir wissen, dass es genug Unfälle gab, um eine Gesetzesänderung zu rechtfertigen. Aber konkrete Zahlen fehlen.
Was ist mit den Fahrern? Können sie sich einfach rausreden?
Nein. Wer alkoholisiert fährt oder Regeln bricht, bleibt selbst verantwortlich. Die Haftung des Halters ersetzt nicht die Verantwortung des Fahrers.
Also zwei Ebenen der Verantwortung?
Genau. Der Halter haftet für die Existenz des Geräts. Der Fahrer haftet für sein Verhalten. Beides kann gleichzeitig gelten.
Wird das Gesetz E-Scooter teurer machen?
Vermutlich. Die Verleihfirmen werden höhere Versicherungsprämien zahlen. Das könnte sich auf die Mietpreise auswirken.
O Pulso
- Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter seit 1. Oktober 2026
- Halter haften unabhängig vom Verschulden des Fahrers
- E-Scooter wurden 2019 mit Versicherungskennzeichen zugelassen
- Höchstgeschwindigkeit: 20 Stundenkilometer
E-Scooter-Vermieter haften künftig wie Autohersteller für Unfälle, auch ohne Fahler des Nutzers nachzuweisen. Bislang konnten Geschädigte von umgefallenen Rollern oder Gehwegstürzen ihre Ansprüche kaum durchsetzen.
Deutschland führt ab 1. Oktober Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter ein. Geschädigte können nun leichter Schadensersatz fordern, unabhängig vom Verschulden des Fahrers.
Im Herbst 2019 wagte sich Deutschland auf ein Experiment. Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ermöglichte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine neue Form der Fortbewegung: E-Scooter, aufrecht auf zwei kleinen Rädern, brauchten nur ein Versicherungskennzeichen. Der Minister versprach, neue Mobilitätsformen mit "Vernunft, Schutz und Augenmaß" zu ermöglichen. Doch ein Kennzeichen erwies sich schnell als unzureichend.
Wer über einen quer auf dem Gehweg liegenden Roller stolperte, hatte lange Zeit keine Handhabe. Wer eine Delle in der Autotür durch einen umgefallenen E-Scooter davontrug, musste dem Fahrer Fahrlässigkeit nachweisen – eine hohe Hürde. Die Vermieter, die diese Geräte in großer Zahl in Innenstädten wie Frankfurt aufstellten, trugen keine Verantwortung für die Gefahren, die sie schufen. Das System war asymmetrisch: E-Scooter wurden wie Fahrräder behandelt, obwohl sie motorisiert waren.
Zum 1. Oktober 2026 änderte sich das grundlegend. Die neue Gefährdungshaftung stellt E-Scooter auf die gleiche rechtliche Stufe wie Autos. Der Halter haftet nun unabhängig vom Verschulden des Fahrers – allein der Betrieb des Geräts begründet die Haftung. Das ist eine Umkehrung der Beweislast, die Geschädigten deutlich hilft. Sie müssen nicht mehr nachweisen, dass der Fahrer schuld war. Es reicht, dass der Unfall durch den E-Scooter verursacht wurde.
Die Verleihfirmen protestieren. Sie sehen sich ungleich behandelt gegenüber Fahrrädern und E-Bikes, die weiterhin nicht unter diese Haftung fallen. Doch das Argument dreht sich leicht um: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, nicht Fahrräder. Bislang galten sie als Ausnahme, weil ihre Höchstgeschwindigkeit auf 20 Stundenkilometer begrenzt ist. Die steigenden Unfallzahlen aber zeigen, dass diese Ausnahme nicht mehr haltbar war.
Was die Gesetzesänderung bewirken wird, bleibt offen. Die Verleihfirmen werden genau beobachten, ob eine große Schadenswelle kommt. Wahrscheinlicher ist, dass die Anbieter nun stärker kontrollieren, wie ihre Nutzer die Geräte abstellen und fahren. Das dürfte alle anderen Verkehrsteilnehmer begrüßen. Doch die Haftung ändert nichts an den Gesetzen der Physik und der Verantwortung der Fahrer selbst.
Wer verbotenerweise zu zweit auf einem E-Scooter fährt oder bei Rot über eine Kreuzung rast, gefährdet vor allem sich selbst. Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass der Führerschein bei einer alkoholisierten Fahrt auf dem E-Scooter genauso schnell weg ist wie im Auto. Die Regeln existieren. Was fehlt, ist ihre Vermittlung – die Erkenntnis, dass ein E-Scooter kein Spielzeug ist, sondern ein Kraftfahrzeug mit echten Konsequenzen.
Citações Notáveis
Wer E-Scooter in großer Zahl zum Mieten in Innenstädten aufstellt, schafft Gefahren, die vorher nicht da waren— Analyse der Gesetzesänderung
Nicht jedem scheint klar zu sein, dass der Führerschein bei einer alkoholisierten Fahrt auf dem E-Scooter genauso schnell weg ist wie im Auto— Beobachtung zum Fahrverhalten