Fünf EU-Staaten planen erste Abschiebezentren in Afrika ab 2027

Potenzielle Risiken für Migranten durch unzureichende Kontrollen, Rechtsbeistand und medizinische Versorgung in den geplanten Zentren sowie Gefahr von Abschiebungen in unsichere Heimatländer.
Hunderte Millionen Euro für wenige tatsächliche Rückführungen
Das Muster früherer Modelle zeigt, dass die Kosten die Ergebnisse bei weitem übersteigen.
Mark

Warum versuchen diese fünf Länder jetzt wieder das, was Großbritannien und Italien bereits gescheitert haben?

Mimi

Weil sich die rechtlichen Bedingungen geändert haben. Die neue EU-Rückführungsverordnung schafft einen einheitlichen Rahmen, und die Länder beschränken sich diesmal auf reine Transitstationen für bereits abgelehnte Asylbewerber – nicht auf komplette Asylverfahren im Ausland.

Luke

Aber wer garantiert, dass diese rechtliche Unterscheidung vor Gericht hält? Der britische Supreme Court hat auch das Ruanda-Modell für illegal erklärt, obwohl es ähnlich begründet war.

Mark

Ein afrikanisches Partnerland soll bereits zugesagt haben – warum wird es nicht genannt?

Mimi

Das ist diplomatisch sensibel. Wenn das Land öffentlich genannt wird, könnte es innenpolitischen Druck bekommen. Ruanda und Uganda sind die wahrscheinlichsten Kandidaten, aber auch Usbekistan wird genannt.

Luke

Das ist ein Problem. Wir wissen nicht, welche Bedingungen dieses Land gestellt hat oder wie stabil die Zusage ist. Das britische Ruanda-Abkommen sah auch stabil aus, bis es nicht mehr war.

Mark

Wie unterscheidet sich dieser Plan von Italiens Albanien-Modell?

Mimi

Italien versuchte, Asylverfahren in Albanien durchzuführen. Diese Fünfergruppe will nur abgelehnte Asylbewerber dort zwischenparkieren, während die Rückreise organisiert wird. Die Verantwortung bleibt bei den EU-Staaten, nicht beim Partnerland.

Luke

Aber italienische Gerichte haben genau diesen Unterschied nicht akzeptiert. Sie sagten, dass Herkunftsländer nicht pauschal als sicher gelten können. Warum sollte das deutsche oder österreichische Gericht anders entscheiden?

Mark

Was kostet das Ganze?

Mimi

Das ist offen. Aber die bisherigen Modelle sind teuer: Großbritannien gab 700 Millionen Pfund aus, Italien rechnet mit über 670 Millionen Euro bis 2028. Und die Zahlen der tatsächlich Rückgeführten sind niedrig.

Luke

Genau. Großbritannien hat 700 Millionen Pfund für vier Menschen ausgegeben. Das ist die zentrale Frage: Wird dieses Modell wirtschaftlicher sein, oder wiederholt sich die Geschichte?

Mark

Wer kontrolliert, dass die Menschenrechte eingehalten werden?

Mimi

Das UNHCR und die IOM sollen den Betrieb überwachen. Aber Menschenrechtsorganisationen sind skeptisch, ob das ausreicht.

Luke

Das ist das Kernproblem. Wenn ein Drittstaat die Menschen trotzdem in unsichere Heimatländer deportiert, kann eine internationale Organisation das kaum verhindern. Die Verantwortung bleibt bei den EU-Staaten – aber die sind weit weg.

  • Fünf EU-Staaten (Griechenland, Deutschland, Österreich, Dänemark, Niederlande) planen erstes Rückführungszentrum in Afrika für zweite Jahreshälfte 2027
  • Großbritannien gab etwa 700 Millionen Pfund aus und siedelte vier Menschen nach Ruanda um
  • Italien rechnet mit über 670 Millionen Euro Kosten bis 2028 für sein Albanien-Modell
  • Neue EU-Rückführungsverordnung ermöglicht Abschiebungen auch ohne persönliche Verbindung zum Zielland

Die fünf EU-Staaten wollen Abschiebezentren in Afrika errichten, um abgelehnte Asylbewerber rückzuführen – ein Vorhaben, das rechtlich umstritten und teuer ist. Neue EU-Asylgesetze und eine einheitliche Rückführungsverordnung sollen die rechtlichen Hürden überwinden, die frühere Versuche Großbritanniens, Italiens und Dänemarks scheitern ließen.

Griechenland, Deutschland, Österreich, Dänemark und die Niederlande planen die Eröffnung des ersten Rückführungszentrums außerhalb der EU in der zweiten Jahreshälfte 2027. Ein afrikanisches Partnerland soll bereits zugesagt haben.

Fünf europäische Länder – Griechenland, Deutschland, Österreich, Dänemark und die Niederlande – arbeiten an einem Plan, der Migration auf dem Kontinent grundlegend verändern könnte. Sie wollen Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union errichten, in denen abgelehnte Asylbewerber auf ihre Abschiebung in ihre Heimatländer warten sollen. Das erste dieser Zentren soll bereits in der zweiten Jahreshälfte 2027 seinen Betrieb aufnehmen – rechtzeitig zur griechischen Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft. Nach Aussagen des griechischen Migrationsministers Thanos Plevris gibt es bereits eine Zusage eines afrikanischen Partnerlandes, dessen Name bislang nicht öffentlich gemacht wurde. Diplomatische Kreise und EU-nahe Medien haben Ruanda, Uganda und sogar das zentralasiatische Usbekistan als mögliche Standorte genannt.

Das Vorhaben ist nicht neu. Seit Jahren ringen Brüsseler Institutionen darum, wie man Asylverfahren oder Abschiebungen in Staaten außerhalb der EU auslagern könnte. Doch jeder Versuch scheiterte bislang an rechtlichen Hürden, politischen Widerständen oder astronomischen Kosten. Das britische Ruanda-Modell unter Boris Johnson und später Rishi Sunak endete damit, dass der britische Supreme Court das Vorhaben für illegal erklärte – Ruanda sei kein nachweislich sicheres Drittland. Die britische Regierung hatte etwa 700 Millionen Pfund Steuergeld ausgegeben und insgesamt vier Menschen freiwillig nach Ruanda umgesiedelt. Nach dem Wahlsieg der Labour-Partei im Juli 2024 erklärte Premierminister Keir Starmer das Projekt offiziell für "tot und begraben". Italiens Versuch mit Albanien seit 2024 verlief ähnlich: Italienische Gerichte stoppten unmittelbar nach der Eröffnung der Lager die Unterbringung von Migranten, weil sie argumentierten, dass Herkunftsländer wie Bangladesch oder Ägypten nicht pauschal als "sicher" eingestuft werden dürften. Mittlerweile nutzt Italien eines der Lager nur noch als Abschiebezentrum für Männer mit rechtskräftig abgelehntem Asylantrag – bislang wurden dort seit März 2025 etwa 500 Menschen untergebracht, bei geschätzten Gesamtkosten von mehr als 670 Millionen Euro bis 2028. Auch Dänemark versuchte 2021 einen Alleingang mit Ruanda, legte die Verhandlungen aber 2023 auf Eis, nachdem die EU-Kommission und Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik übten.

Die neue "Fünfergruppe" glaubt nun, diese Hürden überwunden zu haben – durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Nach alter EU-Rechtslage scheiterten Abschiebungen oft daran, dass Gerichte forderten, ein Migrant müsse eine persönliche Beziehung zum Zielland haben: Sprachkenntnisse, dort lebende Verwandte oder einen früheren Aufenthalt. Eine Neuregelung des europäischen Asylrechts erlaubt es nun, ausreisepflichtige Personen auch in Länder abzuschieben, in denen sie noch nie gewesen sind – wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Drittstaat besteht. Hinzu kommt die im Juni 2026 politisch vereinbarte und vom EU-Parlament gebilligte EU-Rückführungsverordnung, die noch formell vom Rat angenommen werden muss. Anders als frühere Richtlinien handelt es sich um eine Verordnung, die unmittelbar in allen teilnehmenden EU-Ländern gilt und damit erstmals einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für solche Zentren schafft.

Der Schlüssel zum neuen Ansatz liegt in der Beschränkung des Auftrags: Die geplanten "Return Hubs" sollen nicht mehr als Orte dienen, an denen komplette Asylverfahren durchgeführt werden – daran scheiterten Großbritannien und Italien. Stattdessen sollen sie reine Transitstationen für Menschen sein, deren Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde. Plevris betonte, dass es sich ausdrücklich nicht um geschlossene Auffanglager handeln soll, sondern um "offene Einrichtungen", während die endgültige Rückreise in den Herkunftsstaat organisiert wird. Um rechtlichen Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, soll die Verantwortung für die überführten Personen nicht an das afrikanische Partnerland übertragen werden, sondern bei den fünf beteiligten EU-Staaten bleiben. Die Fünfergruppe finanziert das Projekt komplett selbst. Internationale Organisationen wie das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR oder das UN-Migrationsbüro IOM sollen den Betrieb überwachen, um sicherzustellen, dass internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden.

Doch Kritiker sehen erhebliche Risiken. Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International bezweifeln, dass unabhängige Kontrollen, effektiver Rechtsbeistand und medizinische Versorgung in den Hubs lückenlos garantiert werden können. Sie fürchten, dass Drittstaaten die Menschen ohne ordnungsgemäße Prüfung weiter in ihre unsicheren Heimatländer deportieren könnten. Zudem zeigen die bisherigen Erfahrungen ein beunruhigendes Muster: Der Bau und die Bewachung solcher Zentren sowie der Transport der Betroffenen verschlingen oft hunderte Millionen Euro, während nur eine geringe Anzahl an Personen tatsächlich rückgeführt werden kann. Die neue Initiative der Fünfergruppe wird sich daran messen lassen müssen, ob sie diesen Teufelskreis durchbrechen kann – oder ob sie denselben kostspieligen und rechtlich fragwürdigen Weg erneut beschreitet.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um geschlossene Auffanglager, in denen Asylanträge geprüft werden, sondern um reine Rückführungszentren für Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt worden sei.
— Griechenlands Migrationsminister Thanos Plevris
Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass unabhängige Kontrollen, effektiver Rechtsbeistand und medizinische Versorgung in den Hubs lückenlos garantiert werden können.
— Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International
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