In Frankreich wird eine alte Frage neu verhandelt: Wer trägt die Kosten, wenn sich Protest in Zerstörung verwandelt? Der Senat hat die Absicht geäußert, Menschen, die bei Ausschreitungen Schaden anrichten, künftig finanziell haftbar zu machen, während betroffene Geschäfte mit staatlicher Hilfe von bis zu 10.000 Euro rechnen können. Zwischen dem Bedürfnis nach Schutz des Eigentums und der Sorge um das Recht zu demonstrieren liegt noch ein weiter Weg, denn noch ist dies ein Vorhaben und kein Gesetz.
Frankreich: Senat will Randalierern Schadenshaftung auferlegen
Der Staat springt ein, der Senat will die Verursacher in die Pflicht nehmen
In Frankreich wird eine alte Frage neu verhandelt: Wer trägt die Kosten, wenn sich Protest in Zerstörung verwandelt? Der Senat hat die Absicht geäußert, Menschen, die bei Ausschreitungen Schaden anrichten, künftig finanziell haftbar zu machen, während betroffene Geschäfte mit staatlicher Hilfe von bis zu 10.000 Euro rechnen können. Zwischen dem Bedürfnis nach Schutz des Eigentums und der Sorge um das Recht zu demonstrieren liegt noch ein weiter Weg, denn noch ist dies ein Vorhaben und kein Gesetz.
In Frankreich will der Senat ein Prinzip festschreiben, das klar klingt: Wer bei Ausschreitungen Schaden anrichtet, soll dafür selbst aufkommen. Mehrere deutschsprachige Medien, darunter DIE ZEIT, die FAZ, STERN.de und Euronews, haben die Nachricht in ähnlichen Worten aufgegriffen.
Die Berichte bleiben allerdings knapp. Wo genau die Unruhen stattfanden, wann sie begannen und wie groß der Schaden ist, lässt sich aus den vorliegenden Texten nicht ablesen. Sicher ist nur der Anlass: Ausschreitungen, die Spuren hinterlassen haben.
Parallel dazu geraten die Betroffenen in den Blick. Geschäfte, die beschädigt wurden, sollen staatliche Unterstützung von bis zu 10.000 Euro erhalten. So steht der Staat kurzfristig an der Seite der Geschädigten, während der Senat die Verursacher langfristig in die Pflicht nehmen will.
Die Sprache zeigt, wie umstritten die Frage ist. Manche Überschriften sprechen von Randalierern, andere von Krawallmachern, die ZEIT von Demonstrierenden. Ob das Gesetz nur Gewalttäter oder auch Teilnehmende einer Kundgebung treffen würde, bleibt offen.
Ungeklärt ist auch die praktische Umsetzung, denn in einer Menge lassen sich Verursacher schwer nachweisen. Und noch ist das Vorhaben nur eine Absicht des Senats. Wie der Gesetzestext die Haftung fasst und wie sich die übrigen Institutionen dazu stellen, wird den weiteren Verlauf bestimmen.
Wer in Frankreich bei Ausschreitungen Schaden anrichtet, soll künftig selbst dafür aufkommen. Das ist die Richtung, die der französische Senat einschlagen will. Mehrere deutschsprachige Medien haben darüber berichtet, darunter DIE ZEIT, die FAZ, STERN.de und Euronews.com. Ihre Überschriften fassen den Kern ähnlich zusammen: Randalierer, Krawallmacher und Demonstrierende sollen für entstandene Schäden haften.
Die Meldungen belassen es bei dieser Grundaussage. Der Senat plant ein Gesetz, das eine finanzielle Haftung für Schäden bei Ausschreitungen vorsieht. Die Berichte gehen auf den Anlass ein, nämlich Ausschreitungen in Frankreich. Genauere Angaben zu Ort, Zeitpunkt oder Umfang der Zerstörungen liegen in den vorliegenden Texten nicht vor.
Parallel dazu geht es um die Betroffenen. Nach den Berichten erhalten Geschäfte, die bei den Ausschreitungen beschädigt wurden, staatliche Hilfe von bis zu 10.000 Euro. Eine Meldung, die Nachrichten.fr zugeschrieben wird, stellt diese Unterstützung in den Mittelpunkt. Damit stehen zwei Maßnahmen nebeneinander: Der Staat springt kurzfristig ein, und der Senat will die Verursacher langfristig in die Pflicht nehmen.
Die Überschriften unterscheiden sich im Ton. Die ZEIT spricht von Demonstrierenden, die haften sollen, andere Medien sprechen von Randalierern oder Krawallmachern. Das ist mehr als eine Stilfrage, denn die Wortwahl bestimmt, wen ein solches Gesetz treffen soll: Menschen, die Gewalt ausüben, oder auch jene, die an einer Kundgebung teilnehmen, bei der es zu Gewalt kommt. Die vorliegenden Berichte beantworten das nicht.
Offen bleibt auch, wie die Haftung praktisch durchgesetzt werden soll. Wer Schäden verursacht hat, lässt sich in einer Menschenmenge oft nur schwer nachweisen. Ebenso ungeklärt ist, ob das Vorhaben die weiteren parlamentarischen Hürden nimmt. Bislang handelt es sich um eine Absicht des Senats, nicht um ein geltendes Gesetz.
Als Nächstes dürfte sich zeigen, wie der Gesetzestext die Haftung konkret fasst und wie sich die übrigen Institutionen dazu stellen.