Pike erhielt zwei Dosen Pentobarbital, blieb aber bei Bewusstsein und atmete weiter – ein beispielloses Versagen in der modernen US-Todesstrafen-Geschichte. Anwälte berichten von schweren Pannen: mindestens sieben fehlgeschlagene Venenpunktionen und mögliches Austreten des Gifts ins Gewebe statt in die Blutbahn.
Christa Pike überlebt Hinrichtung: Tennessee setzt alle Todesstrafen aus
Sie blieb bei Bewusstsein und atmete weiter.
Was genau ist bei dieser Hinrichtung schiefgelaufen?
Das Personal konnte über eine Stunde lang keinen funktionierenden Venenzugang legen – mindestens sieben fehlgeschlagene Versuche nur am linken Arm. Dann bekam Pike trotzdem zwei Dosen Pentobarbital, aber das Gift gelangte möglicherweise ins Gewebe statt ins Blut. Sie blieb bei Bewusstsein und atmete weiter.
Das ist wichtig: Die Ärzte, die die New York Times befragte, sagen, es sei "möglich", dass das Gift ins Gewebe gelangte. Das ist eine Vermutung basierend auf den Symptomen, nicht auf einer Autopsie oder direkten Messung. Wir wissen nicht mit Sicherheit, warum die Dosis nicht wirkte.
Hatten ihre Anwälte das vorher gewarnt?
Ja, monatelang. Sie sagten, Pike habe kleine und schwer zugängliche Venen, und sie reichten Einsprüche gegen das Verfahren ein. Ein Gericht lehnte die Einwände ab. Nach dem Versuch sagten die Anwälte, ihre Befürchtungen hätten sich bewahrheitet.
Das ist fair – die Anwälte hatten ein konkretes, dokumentiertes Problem benannt, und genau dieses Problem trat auf. Das ist nicht spekulativ.
Was passiert jetzt?
Der Gouverneur hat alle Hinrichtungen für den Rest des Jahres ausgesetzt und eine externe Untersuchung angeordnet. Es ist unklar, ob und wie der Staat versuchen wird, Pikes Todesurteil zu vollstrecken.
Wichtig: Das ist eine Aussetzung bis Ende 2026, nicht eine Aussetzung insgesamt. Das ist ein Unterschied. Und Pikes Prognose und die langfristigen gesundheitlichen Folgen sind weiterhin unklar.
Wie selten ist so etwas?
Nach dem Death Penalty Information Center ist es beispiellos in der modernen US-Todesstrafen-Geschichte, dass ein Gefangener die tödliche Dosis erhielt und danach weiterlebte. Bei früheren Fehlversuchen wurde die Hinrichtung meist abgebrochen, bevor das Gift verabreicht wurde.
Das ist eine starke Aussage, aber sie bezieht sich auf die "moderne Ära". Was das genau bedeutet – ob das seit 1976 oder seit einem anderen Zeitpunkt ist – sollte man wissen, um die Einzigartigkeit richtig einzuordnen.
El Pulso
- Christa Pike, 50 Jahre alt, erhielt zwei Dosen Pentobarbital, blieb aber bei Bewusstsein
- Mindestens sieben fehlgeschlagene Venenpunktionen, hauptsächlich am linken Arm
- Gouverneur Bill Lee setzte alle weiteren Hinrichtungen für den Rest des Jahres aus
- Beispiellos in der modernen US-Todesstrafen-Geschichte: Gefangener erhielt tödliche Dosis und überlebte
- Pike wurde 1996 wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer 1995 zum Tode verurteilt
Pike erhielt zwei Dosen Pentobarbital, blieb aber bei Bewusstsein und atmete weiter – ein beispielloses Versagen in der modernen US-Todesstrafen-Geschichte. Anwälte berichten von schweren Pannen: mindestens sieben fehlgeschlagene Venenpunktionen und mögliches Austreten des Gifts ins Gewebe statt in die Blutbahn.
Die zum Tode Verurteilte Christa Pike überlebte zwei Giftspritzen in Tennessee. Gouverneur Lee setzte daraufhin alle weiteren Hinrichtungen für das restliche Jahr aus und ordnete eine Untersuchung an.
Am Mittwochabend sollte Christa Pike in Tennessee hingerichtet werden. Die 50-Jährige, die 1996 wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden war, sollte mit einer Giftspritze sterben. Doch nach zwei Dosen des Mittels Pentobarbital, die ihr nach Angaben der Behörden verabreicht wurden, atmete Pike weiter. Zeugen berichteten, sie hätten sie noch lange atmen und nach Luft ringen gehört. Einer ihrer Anwälte sagte später, er habe sie nach der ersten Dosis sogar noch sprechen und singen gehört. Schließlich wurde Pike in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht, wo sie sich nach Angaben ihrer Verteidiger in kritischem Zustand befindet.
Das Versagen war beispiellos. Nach Angaben des unabhängigen Death Penalty Information Center ist aus der modernen Ära der Todesstrafe in den USA kein anderer Fall bekannt, in dem ein Gefangener die Medikamente zur Hinrichtung erhielt und anschließend weiterlebte. Bei früheren gescheiterten Hinrichtungen war die Vollstreckung demnach meist schon zuvor abgebrochen worden, etwa weil kein geeigneter Venenzugang gelegt werden konnte. Doch Pike bekam die tödliche Dosis trotzdem.
Die Pannen begannen lange vor der eigentlichen Hinrichtung. Anwalt Randy Spivey berichtete, das Personal habe etwa eine Stunde erfolglos versucht, einen intravenösen Zugang zu legen. "Ich zählte allein in ihrem linken Arm mindestens sieben Nadeln, von denen eine verbogen zu sein schien, als sie nach einem erfolglosen Versuch aus ihrem Arm gezogen wurde", sagte Spivey. Während der Hinrichtung habe sich zudem ihr rechter Arm violett verfärbt; inzwischen gebe es nach Angaben der Verteidigung Blasen und Verbrennungen rund um die Einstichstellen. Von der New York Times befragte Mediziner halten es für möglich, dass das Pentobarbital zumindest teilweise nicht in Pikes Blutbahn, sondern in das umliegende Gewebe gelangte. Das könne erklären, warum die verabreichte Menge nicht ausreichte, um Atmung und Kreislauf vollständig zum Stillstand zu bringen.
Pikes Anwälte hatten diese Probleme kommen sehen. Seit Monaten hatten sie vor möglichen Komplikationen gewarnt, da Pike kleine und schwer zugängliche Venen habe. Sie hatten Bedenken gegen die Richtlinie zur Hinrichtung und die medizinische Versorgung für den Fall von Komplikationen erhoben und waren gerichtlich gegen Tennessees Verfahren mit der Giftspritze vorgegangen. Ein Gericht hatte die Einwände letztlich zurückgewiesen. Nach dem gescheiterten Versuch erklärten Pikes Anwälte, einige der zuvor beschriebenen Befürchtungen hätten sich nun bewahrheitet. Sie warfen dem Staat mangelnde Transparenz vor. Anwalt Spivey sagte, die Vorhänge zum Zeugenraum seien über längere Zeit geschlossen gewesen; zudem habe es Minuten gedauert, telefonisch Kontakt zu weiteren Anwälten aufzunehmen.
Die Strafvollzugsbehörde von Tennessee betonte anschließend, jeder Schritt der geltenden Richtlinie sei eingehalten worden. Diese sehe nach der zweiten Dosis keine weiteren Maßnahmen mehr vor. Doch Gouverneur Bill Lee reagierte schnell. Er setzte alle weiteren Hinrichtungen für den Rest des Jahres aus und ordnete eine umfassende Untersuchung durch eine externe Stelle an. Für Tennessee ist es bereits der zweite gescheiterte Hinrichtungsversuch innerhalb weniger Monate. Im Mai hatte der Staat die Hinrichtung des Gefangenen Tony Carruthers abbrechen müssen, nachdem es nicht gelungen war, die erforderlichen intravenösen Zugänge zu legen. Anders als bei Pike wurde ihm das tödliche Medikament damals jedoch nicht verabreicht.
Pike war 1995 in Knoxville über längere Zeit misshandelt und schließlich getötet worden. Pike selbst war zur Tatzeit 18 Jahre alt. In den vergangenen Jahren hatten Pikes Anwälte zunehmend ihre schwere Kindheit, psychische Erkrankungen und ihre Entwicklung während der mehr als drei Jahrzehnte in Haft in den Mittelpunkt gestellt. Ein Berufungsgericht hatte die geplante Hinrichtung zunächst gestoppt, damit sich die Gerichte noch einmal mit der Frage beschäftigen konnten, ob diese Faktoren bei früheren Entscheidungen über ihr Todesurteil angemessen berücksichtigt worden waren. Doch der Supreme Court hob den Aufschub auf. Gouverneur Lee lehnte ein Gnadengesuch kurz vor dem geplanten Hinrichtungstermin dennoch ab. Es ist offen, ob und unter welchen Bedingungen der Staat noch einmal versuchen könnte, das Todesurteil zu vollstrecken.
Citas Notables
Ich zählte allein in ihrem linken Arm mindestens sieben Nadeln, von denen eine verbogen zu sein schien, als sie nach einem erfolglosen Versuch aus ihrem Arm gezogen wurde.— Randy Spivey, Anwalt von Christa Pike
Die Vorhänge zum Zeugenraum seien über längere Zeit geschlossen gewesen; zudem habe es Minuten gedauert, telefonisch Kontakt zu weiteren Anwälten aufzunehmen.— Randy Spivey, Anwalt von Christa Pike, über mangelnde Transparenz