Kulturstaatsminister Weimer muss endlich Klarheit zum Buchhandlungspreis schaffen

Drei Buchhandlungen wurden um das Preisgeld gebracht und öffentlich implizit als politisch extremistisch dargestellt, ohne dass die Gründe offengelegt wurden.
Weimer mutet der Öffentlichkeit zu, blind zu vertrauen.
Der Kulturstaatsminister verweigert Belege und Begründungen für den Ausschluss dreier Buchhandlungen vom Preis.
Mark

Warum ist es wichtig, dass wir wissen, wer den Verfassungsschutz eingeschaltet hat?

Mimi

Weil es um die Frage geht, ob eine politische Entscheidung von oben herab getroffen wurde oder ob sie aus der Verwaltung kam. Wenn Weimer selbst die Überprüfung angeordnet hat, ist das etwas anderes, als wenn Fachbeamte unabhängig tätig wurden.

Luke

Aber die Behörde sagt jetzt, dass Weimer das gar nicht getan hat. Sie sagt, die Fachbeamten hätten die Hinweise gefunden. Können wir das überprüfen?

Mark

Was sind denn diese "öffentlich zugänglichen Hinweise"?

Mimi

Das ist genau das Problem — niemand weiß es. Die Behörde sagt, sie seien öffentlich zugänglich, nennt sie aber nicht. Das macht es unmöglich zu beurteilen, ob die Entscheidung rational war.

Luke

Die Behörde hat auch nicht gesagt, welche Fachbeamten diese Hinweise gefunden haben oder in welchem Referat das passiert ist. Die F.A.Z. hat danach gefragt und bekam keine Antwort.

Mark

Das Gericht hat Weimer verboten, die Buchhändler öffentlich als Extremisten zu bezeichnen. Warum?

Mimi

Weil er die Gründe nicht offenlegen wollte. Man kann Menschen nicht öffentlich beschädigen, ohne ihnen zu sagen, warum.

Luke

Aber das heißt nicht, dass die Gründe nicht existieren. Es heißt nur, dass sie geheim bleiben. Das ist der Kern des Problems.

Mark

Das Innenministerium hat Weimer geraten, die Verdachtsmomente zu benennen. Hat er das getan?

Mimi

Nein. Er hat stattdessen alles geheim gehalten und verlangt Vertrauen.

Luke

Das ist bemerkenswert, weil das Innenministerium selbst für den Verfassungsschutz zuständig ist. Wenn selbst die das transparenter machen würden, warum nicht Weimer?

  • Drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen wurden trotz Jury-Empfehlung vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte Bedenken in zwei Fällen im November 2025, in einem dritten Fall im Januar 2026
  • Weimer wurde erst Anfang Dezember 2025 über das Verfahren informiert, obwohl die Fachvorlage ihn nicht erreicht hatte
  • Die Behörde nennt die Gründe für den Ausschluss nicht und bleibt zur Herkunft der Hinweise vage

Die BKM bestätigt, dass nicht Weimer selbst den Verfassungsschutz einschaltete, sondern Fachbeamte auf Basis öffentlich zugänglicher Hinweise. Drei Buchhandlungen wurden trotz Jury-Empfehlung vom Preis ausgeschlossen, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Bedenken äußerte.

Die Behörde von Kulturstaatsminister Weimer gibt erstmals Details zur Ablehnung dreier Buchhandlungen beim Deutschen Buchhandlungspreis preis, bleibt aber bei den Gründen vage und verstärkt damit das Misstrauen.

Im Oktober 2025 empfahl das zuständige Fachreferat der Bundeskulturbehörde dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer unmissverständlich, alle 118 von der Jury des Deutschen Buchhandlungspreis nominierten Buchhandlungen auszuzeichnen. Die Vorlage dokumentierte sogar für drei dieser Kandidaten — Läden in Berlin, Bremen und Göttingen — dass sie die Bedingungen für die Preiswürdigkeit erfüllten. Doch diese drei Buchhandlungen erhielten den Preis nicht. Stattdessen wurden sie von der Liste gestrichen, und der Grund blieb der Öffentlichkeit verborgen.

Wie es zu dieser Umkehrung kam, war lange unklar. Im März 2026 sagte Weimer der Zeitschrift Die Zeit, dass "grundsätzliche Zweifel" seiner Fachbeamten die Abweichung vom Juryvorschlag ausgelöst hätten. Doch als das Nachrichtenportal T-Online Ende September Dokumente veröffentlichte, die es durch ein Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage erhalten hatte, deutete sich ein anderes Bild an: Die Bedenken könnten nicht von den Fachbeamten selbst gekommen sein, sondern von höherer Stelle — möglicherweise von Weimer selbst oder von leitenden Beamten über ihm.

Am 2. Oktober, mehr als 48 Stunden nach T-Onlines Veröffentlichung, gab die Pressestelle der Bundeskulturbehörde erstmals eine detaillierte Darstellung ab. Sie bestätigte, dass die Fachreferat-Vorlage Weimer tatsächlich nicht erreicht hatte. Stattdessen hätten sich auf der Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben, die Ende Oktober 2025 zur Einleitung eines sogenannten Haber-Verfahrens führten — ein administratives Überprüfungsverfahren. Im November informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in zwei Fällen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorlägen. Weimer selbst wurde erst Anfang Dezember durch eine Leitungsvorlage über das Verfahren und dessen Ergebnis unterrichtet. Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum und verweigerte den beiden Buchhandlungen den Preis.

Eine dritte Buchhandlung fiel erst später in Ungnade. Im Januar 2026 wurde aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise erneut ein Haber-Verfahren eingeleitet. Nach Rückmeldung des Verfassungsschutzes wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen. Damit waren drei Buchhandlungen um das Preisgeld gebracht — und die Öffentlichkeit blieb im Dunkeln über die Gründe.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Weimer im April untersagt, die betroffenen Buchhändler öffentlich als politische Extremisten zu bezeichnen. Doch die Behörde weigerte sich, die Verdachtsmomente offenzulegen, die zum Ausschluss führten. Die Pressemitteilung vom 2. Oktober blieb auch zur formalen Seite äußerst vage. Sie verwendete passive Formulierungen wie "sich Hinweise ergeben hatten", ohne zu klären, wer diese Hinweise gegeben hatte oder woher sie stammten. Die F.A.Z. fragte nach, ob dieselben Fachbeamten, die zunächst die ausnahmslose Umsetzung des Juryvotums empfohlen hatten, später Zweifel bekamen — oder ob die Hinweise aus einem anderen Referat kamen. Die Pressestelle antwortete nicht.

Das Misstrauen, das Weimers Vorgehen umgibt, hat er selbst erzeugt. Er verlangt von der Öffentlichkeit blinden Vertrauen in seinen Einsatz für den kulturellen Verfassungsschutz, ohne Belege oder Begründungen zu liefern. Diese Verfassungspolitik der bloßen Evidenzsuggestion ist der Lage nicht mehr angemessen. Ausgerechnet das Bundesministerium des Innern, das in der Bundesregierung für die Belange des Verfassungsschutzes zuständig ist, hatte Weimer einen anderen Weg gewiesen. In einem E-Mail-Wechsel riet das BMI dazu, die Entscheidung gegenüber der Jury "in einem ersten Schritt nur mit Verweis auf die allgemein bekannten und offen zugänglichen Erkenntnisse" zu begründen. Diesen Schritt — die Verdachtsmomente zu benennen, die sich aus der Tätigkeit der drei Buchhandlungen selbst ergeben haben und nicht aus Geheimdiensthinweisen — sollte Weimer endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit tun.

Grundsätzliche Zweifel seiner Fachbeamten hätten die Abweichung vom Juryvorschlag ausgelöst
— Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, März 2026 in einem Interview mit Die Zeit
In einem ersten Schritt nur mit Verweis auf die allgemein bekannten und offen zugänglichen Erkenntnisse gegenüber der Jury die Entscheidung begründen
— Bundesministerium des Innern in einem E-Mail-Wechsel mit Weimers Behörde
Contáctanos FAQ