Braucht Deutschland strengere Regeln gegen Billig-Übernahmeangebote?

Man muss endlich ein Regelwerk schaffen, in dem ein Pflichtangebot ernst gemeint ist
Finanzprofessor Burghof fordert strengere Übernahmeregeln, um Kleinanleger tatsächlich zu schützen.
Mark

Warum ist das Problem mit diesen Übernahmeangeboten eigentlich so groß? Die Angebote sind doch legal, oder?

Mimi

Sie sind legal, ja. Aber das ist genau der Punkt. Das Gesetz erlaubt es Investoren, mit minimalen Prämien zu kommen — gerade noch über dem Mindestpreis. Kleinanleger bekommen dann keine faire Kompensation für die Kontrolle, die der Bieter gewinnt.

Luke

Aber wie definiert man "fair"? Der Mindestpreis ist ja nicht willkürlich — er basiert auf dem Börsenkurs der letzten drei Monate. Das ist eine objektive Messgröße.

Mimi

Das stimmt, aber Burghof argumentiert, dass diese historischen Kurse nichts mit der wirtschaftlichen Realität zum Zeitpunkt des Angebots zu tun haben. Ein Bieter könnte bewusst einen Zeitpunkt mit niedrigem Durchschnittskurs wählen.

Mark

Und das Anschleichen mit Derivaten — wie funktioniert das konkret?

Mimi

Ein Investor baut über Finanzinstrumente wirtschaftliche Positionen auf, ohne die Aktien direkt zu halten. Andere Anleger sehen das nicht auf dem Radar. Bei der Commerzbank hatte UniCredit umfangreiche Derivatepositionen aufgebaut.

Luke

Aber sind diese Positionen nicht irgendwann offenzulegen? Es gibt doch Meldepflichten.

Mimi

Es gibt sie, aber sie greifen erst bei bestimmten Schwellen. Das ist das Transparenzproblem — der Markt sieht nicht rechtzeitig, was läuft.

Mark

Großbritannien und Frankreich machen das anders?

Mimi

Ja. In Großbritannien muss jeder weitere Aktienerwerb über 30 Prozent ein neues Pflichtangebot auslösen. In Frankreich schon ab einem Zuwachs von einem Prozentpunkt pro Jahr.

Luke

Aber Deutschland hat das 2010 schon mal versucht zu ändern und ist gescheitert. Was hat sich seitdem?

Mimi

Die Fälle sind häufiger geworden. Commerzbank, Hugo Boss, ProSiebenSat.1 — alle im gleichen Muster. Das zeigt, dass der Markt die Lücke erkannt hat und nutzt.

Mark

Könnte eine Verschärfung nicht auch Übernahmen insgesamt erschweren?

Mimi

Das war das Argument 2010. Aber Experten sagen jetzt, dass Übernahmen wirtschaftlich sinnvoll sein können — sie setzen Management unter Druck, effizienter zu werden. Das funktioniert aber nur, wenn die Regeln tatsächlich schützen.

Luke

Und das Bundesfinanzministerium prüft jetzt Reformen. Aber "prüfen" bedeutet nicht, dass etwas passiert.

  • UniCredit-Angebot für Commerzbank überstieg Mindestpreis nur um 0,3 Prozent
  • Frasers Group bot für Hugo Boss exakt den gesetzlichen Mindestpreis
  • In Großbritannien und Frankreich löst jeder weitere Aktienerwerb über 30 Prozent ein neues Pflichtangebot aus
  • Deutschland versuchte 2010 bereits, das Übernahmerecht zu verschärfen, scheiterte aber im Bundestag

Investoren nutzen freiwillige Übernahmeangebote am gesetzlichen Mindestpreis, ohne nennenswerte Kontrollprämien für Kleinanleger zu zahlen. Großbritannien und Frankreich haben strengere Regeln: Jeder Aktienerwerb über 30 Prozent löst dort ein neues Pflichtangebot aus.

Deutschland prüft eine Verschärfung des Übernahmerechts nach mehreren Fällen von "Low-Balling"-Angeboten bei Commerzbank, Hugo Boss und ProSiebenSat.1, wo Investoren Kontrolle mit minimalen Prämien ausbauten.

In den vergangenen Monaten haben drei große deutsche Unternehmen die gleiche Erfahrung gemacht: Investoren kamen mit Übernahmeangeboten, die rechtlich sauber waren, aber wirtschaftlich dünn. Die Commerzbank erhielt ein Angebot von UniCredit, das den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis nur um 0,3 Prozent überstieg. Hugo Boss bekam von der britischen Frasers Group exakt den Mindestpreis geboten. ProSiebenSat.1 erhielt von der italienischen Medienholding MFE ein Angebot, das gerade einen Cent über dem Minimum lag. Kritiker nennen das "Low-Balling" — Billig-Übernahmeangebote, die das Gesetz einhalten, aber Kleinanleger um faire Kompensation bringen.

Das deutsche Übernahmerecht funktioniert derzeit über eine entscheidende Schwelle: Wer 30 Prozent der Stimmrechte eines Unternehmens überschreitet, gilt als Kontrolleur und muss ein Pflichtangebot machen. Der Preis für dieses Angebot wird nach zwei Kriterien berechnet — dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktie in den drei Monaten vor Ankündigung oder dem höchsten Preis, den der Bieter selbst in den sechs Monaten davor gezahlt hat. Wer diese Schwelle überschreitet, kann danach weiter aufstocken, ohne erneut allen Aktionären ein Angebot zu machen. Das ist das Kernproblem.

Finanzprofessor Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim sieht hier einen grundsätzlichen Reformbedarf. Das deutsche Übernahmerecht, sagt er, orientiere sich zu sehr an juristischen Sachverhalten und zu wenig an wirtschaftlichen Realitäten. Besonders kritisiert er die Orientierung am Drei-Monats-Durchschnittskurs: Das seien nur historische Kurse, die mit der ökonomischen Wirklichkeit zum Zeitpunkt des Angebots nichts mehr zu tun hätten. Ein Bieter könne zudem einen Zeitpunkt mit besonders niedrigem Durchschnittskurs wählen — etwa in schwachen Börsenphasen — und damit einem schlechten Angebot Tür und Tor öffnen.

Hinzu kommt ein zweites Problem: das sogenannte Anschleichen. Über Derivate — Finanzinstrumente, die an Aktien gekoppelt sind — kann ein Investor wirtschaftliche Positionen in einem Unternehmen aufbauen, ohne die Aktien direkt zu halten. Für andere Anleger bleibt dann lange verborgen, wie weit der Bieter schon ist. Bei der Commerzbank hatte UniCredit vor und während des Übernahmeangebots umfangreiche Derivatepositionen aufgebaut. Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht darin ein Transparenzproblem: Investoren könnten heimlich Positionen aufbauen, auch mit Hilfe befreundeter institutioneller Investoren im derivativen Bereich. Das müsse erschwert werden, fordert Nieding, mit früheren Meldepflichten.

Das Bundesfinanzministerium prüft nach einem Bericht des Handelsblatts derzeit, ob das deutsche Übernahmerecht angepasst werden sollte. Andere Länder sind hier bereits weiter. In Großbritannien löst zwischen 30 und 50 Prozent grundsätzlich jeder weitere Aktienerwerb, der den Anteil erhöht, ein neues Pflichtangebot aus. In Frankreich gilt das ab einem Zuwachs von einem Prozentpunkt innerhalb von zwölf Monaten. Deutschland hatte schon 2010 einen Reformversuch unternommen — Anlass war die geplante Übernahme von Hochtief durch den spanischen Konkurrenten ACS. Die SPD wollte verhindern, dass Investoren nach dem erstmaligen Kontrollerwerb weiter aufstocken, ohne erneut allen Aktionären ein Angebot zu machen. Der Bundestag lehnte das ab. Kritiker warnten damals, strengere Regeln könnten Übernahmen erschweren und verteuern.

Doch für Burghof ist das Argument nicht stichhaltig. Ein strengeres Übernahmerecht könne sogar wirtschaftlich sinnvoll sein: Es könne das Management unter Druck setzen, effizienter zu werden und den Aktienkurs zu steigern — wie auch bei der Commerzbank zu beobachten war. Aber das funktioniere nur, wenn die Regeln tatsächlich schützen. "Man muss endlich ein Regelwerk schaffen, in dem ein Pflichtangebot ein ernst gemeintes Angebot ist", sagt Burghof. "Sonst kann man sich den ganzen Aktionärsschutz sparen."

Auch Nieding sieht großen Handlungsdruck. Deutschland sei zum Land der Übernahmen geworden, und die Commerzbank-Transaktion werde jetzt als Blaupause genutzt. Habe der Markt eine Lücke einmal erkannt, werde sie auch genutzt. Die Reformoptionen liegen auf dem Tisch: frühere Meldepflichten, mehr Transparenz bei Derivaten, zusätzliche Angebotsschwellen unter und über der 30-Prozent-Marke. Ob der Gesetzgeber diesmal tatsächlich nachschärft, bleibt offen. Die entscheidende Frage dahinter ist älter: Wie viel Schutz brauchen Minderheitsaktionäre, wenn ein Investor zunehmend die Kontrolle über ein Unternehmen übernimmt — unabhängig davon, ob er aus Deutschland oder dem Ausland kommt?

Das Übernahmerecht setze an der falschen Stelle an — zu sehr am juristischen Sachverhalt orientiert und zu wenig an den dahinterstehenden ökonomischen Realitäten
— Hans-Peter Burghof, Finanzprofessor Universität Hohenheim
Deutschland ist ein Land von Übernahmen geworden und die Commerzbank-Transaktion wird jetzt als Blaupause genutzt
— Klaus Nieding, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
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